Gestern und heute fanden die Prüfungen zum qualifizierten Helfer im Schulsanitätsdienst statt. Hierbei mussten alle Sanitäter eine theoretische Prüfung schreiben und alle Sanitäter im ersten Ausbildungsjahr mussten zusätzlich noch eine praktische Prüfung ablegen.
Im theoretischen Teil der Prüfung geht es um Inhalte der Grund- und Pflichtmodule, wie zum Beispiel rechtliche Grundlagen, thermische Schäden und Bewusstseinsstörungen. Bei der praktischen Prüfung werden Kenntnisse in den selben Themen vorausgesetzt. Zusätzlich wird auch noch zum Beispiel auf die Kommunikation im Team oder die Kommunikation mit dem Patienten geachtet.
Die Prüfung stellt den Abschluss der Grundausbildung zum qualifizierten Helfer im Schulsanitätsdienst dar. Diese umfasst 35 Unterrichtseinheiten. Der qualifizierte Helfer im Schulsanitätsdienst ist mit einigen Vorgängen in der Traumaversorgung und der medizinischen Erstversorgung vertraut und kann kleinere Einsätze eigenständig abwickeln.
Im Anschluss folgt in unseren wöchentlichen Ausbildungsveranstaltungen nun die Vertiefung aller Unterrichtsinhalte. Vermittelt werden insbesondere die Grundlagen der präklinischen Notfallversorgung sowie der Humananatomie und -physiologie.